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Öffentliche Planauflagen: Teilzonenplan Bahnhof Heerbrugg
28. Juni 2017
Der Gemeinderat hat am 26. Juni 2017 gestützt auf Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) genehmigt: Teilzonenplan «Bahnhof Heerbrugg» 1:2000, für das Grundstück Nr. 1920. Gegenüber dem Teilzonenplan, welcher vom 11. April bis 10. Mai 2017 aufgelegen hat, wurde eine Änderung vorgenommen. Der geänderte Planerlass liegt 30 Tage, vom 4. Juli bis am 2. August 2017 im Gemeindehaus, Bausekretariat (Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sie finden ihn aber auch im unten angefügten Dokument. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu erhalten.

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