Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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01_Baulinienplan_Buchelstrasse_Au_3.pdf | Download | 0 | 01_Baulinienplan_Buchelstrasse_Au_3.pdf |