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Öffentliche Planauflage, Baulinienplan Büchelstrasse
22. Februar 2017
Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2017 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt: Baulinienplan Büchelstrasse 1:500, für die Grundstücke Nr.1254, 2131 und 2218 (siehe Beilage). Der Planerlass liegt während 30 Tagen, d. h. vom 23. Februar bis am 24. März 2017 im Gemeindehaus Au, Bausekretariat (Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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