Änderungen in der Gemeindeordnung für die Einheitsgemeinde
Per 1. Januar 2027 erfolgt die Aufnahme der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg in die Politische Gemeinde Au. Die Verantwortung für den Bereich Bildung trägt dann der Gemeinderat. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung der Einheitsgemeinde zu schaffen, muss die Gemeindeordnung angepasst werden. Die nötigen Änderungen in der Gemeindeordnung sind im II. Nachtrag festgehalten. Die Bürgerschaft muss die Änderungen in der Gemeindeordnung an der Bürgerversammlung beschliessen. Die strategische Führung des Schulbetriebes obliegt danach der Bildungskommission. Deren Aufgaben werden in der Schulordnung geregelt.
Traktanden
Die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Au findet am 13. November 2025 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wees, Au, statt. Es werden folgende Traktanden behandelt:
- 1. II. Nachtrag zur Gemeindeordnung (Gutachten und Antrag, Änderungen betreffend Einheitsgemeinde)
- 2. Allgemeine Umfrage
Stimmrechtsausweis
Als Stimmkarte gilt die per Post separat zugestellte Karte «Stimmrechtsausweis». Diese ist beim Eintritt zur Bürgerversammlung vorzuweisen. Fehlende Stimmrechtsausweise können bei den Einwohnerdiensten am Front-Office bezogen werden. Nicht stimmberechtigte Personen sind an der Bürgerversammlung herzlich willkommen. Ihnen wird ein separater Platz zugewiesen. Sie dürfen sich jedoch nicht an den Diskussionen und Abstimmungen beteiligen.
Informationsveranstaltung Personenunterführung und Blick in die Werkstatt
Im Anschluss an die ausserordentliche Bürgerversammlung findet die Informationsveranstaltung zur geplanten Urnenabstimmung über den Kredit für die Unterführung für Fuss- und Veloverkehr, Eulenweg bis ARA Kreisel und weiteren Themen (Blick in die Werkstatt) statt. In diesem Programmpunkt können alle mitdiskutieren, unabhängig davon, ob sie stimmberechtigt sind oder nicht.