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Dekorationsbewilligung
Die Dekoration in einem Gastwirtschaftslokal bedarf der Bewilligung und Abnahme durch den Feuerschutzbeamten, die Feuerwehr und der Polizei. Die Bewilligung kann mit diesem Formular bei der Gemeinderatskanzlei beantragt werden.

Informationen

Datum
7. Januar 2015

Dokumente

Name
Gesuch_fur_Dekorationsbewilligung.pdf (PDF, 30.9 kB) Download 0 Gesuch_fur_Dekorationsbewilligung.pdf

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