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Steuererklärung 2022
1. Februar 2023

Steuererklärung 2022
In diesen Tagen wird den Haushalten im ganzen Kanton die Steuererklärung für 2022 verteilt. Bis auch die letzte Steuererklärung zugestellt worden ist, kann es Anfang Februar werden. Seit dem 1. Januar 2022 können natürliche Personen ihre Steuererklärung medienbruchfrei elektronisch einreichen. Aus der vollständig elektronischen Einreichung, eFiling genannt, ergeben sich Vorteile sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden. So entfällt die physische Einreichung der Steuererklärung und deren Beilagen wie Lohnausweise, Rentenbescheinigungen, Bankunterlagen usw. Aus diesem Grund und um noch mehr Personen zur medienbruchfreien Einreichung der Steuererklärung zu animieren, ist der Rücksendeumschlag nicht mehr vorfrankiert.

Voraussetzungen für die Nutzung von eFiling
eFiling kann unter der Voraussetzung genutzt werden, dass die Einreichung vollständig digital erfolgt. Alle notwendigen Belege müssen während der Deklaration hochgeladen werden. Die Deklarationssoftware weist auf die Pflichtbeilagen hin. Eine Einreichung als eFiling ist nur dann möglich, wenn auch alle Pflichtbelege hochgeladen wurden.
Fehlen Pflichtbeilagen bzw. können diese nicht digital eingereicht werden, so stehen die altbekannten Einreicheformen weiterhin zur Verfügung. Werden die bisherigen Einreicheformen genutzt, so müssen alle Belege bzw. Beilagen zwingend ausgedruckt und zusammen mit der unterzeichneten Quittung (oder dem unterzeichneten Ausdruck der Steuererklärung) beim Steueramt physisch eingereicht werden. In der Software bereits hochgeladene Dokumente werden in diesem Fall nicht übermittelt.

Einreichezeitpunkt einer eFiling-Deklaration / Fehlerkorrekturen
Nach der Übermittlung der Steuererklärung als eFiling verbleibt die Deklaration in einer «Warteposition». Nach Ablauf einer Wartefrist von drei Tagen (72 Stunden) wird die Einreichung dem Steueramt übermittelt und gilt ab dann als eingereicht. Während der Wartefrist besteht die Möglichkeit, festgestellte Fehler zu korrigieren und die Steuererklärung erneut einzureichen. Insgesamt bestehen fünf Einreicheversuche.

Unterstützte Dateiformate
Belege bzw. Beilagen können in den Formaten PDF, JPEG oder PNG hochgeladen werden. Mit «oBeam» hochgeladene Dokumente werden immer im PDF-Format übermittelt.

Smartphone-App «oBeam»
«oBeam» ist eine App für das Smartphone, mit welcher Dokumente digitalisiert werden können. Die App funktioniert nur in Zusammenhang mit der entsprechenden Deklarationssoftware und kann in eTaxes seit der Steuerperiode 2021 genutzt werden.
Die App steht Ihnen im Google Play Store oder Apple App Store zum kostenlosen Download zur Verfügung. Hinweise zur Nutzung finden Sie im Erklärvideo auf der Homepage des Kantonalen Steueramts oder während der Deklaration in eTaxes selbst. Als weitere Hilfe steht Ihnen die Webseite des App-Herstellers, «Information Factory», zur Verfügung. Für einen direkten Download auf das Smartphone müssen die Links zu den Stores und oBeam.ch direkt mit dem Smartphone abgerufen werden. Ein Download auf den Computer ist nicht möglich.

Online Chat mit Fachleuten
Ebenfalls seit 2022 besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung in einem Online-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Diese Dienstleistung wurde im vergangenen Jahr rege genutzt. Deshalb stehen auch im neuen Jahr bis Mitte April an Werktagen von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr Fachleute der Gemeinden und des Kantons für Fragen zur Verfügung. Zum Steuerchat gelangen Sie mittels folgender Eingabe im Browser
adressfeld: www.steuern-sg.chat.

Steuererklärung ausfüllen 2022

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