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Asylwesen
Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden (sGS 381.12) regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Au werden die Asylsuchenden in verschiedenen Wohnungen untergebracht.

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