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Veranstaltungen, Feste

Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass gewisse Festanlässe von der Gemeinde bewilligt werden müssen.

Für jede Art von Anlässen mit Getränkeausschank und/oder Abgabe von Lebensmitteln ist ein Gastgewerbepatent nötig. Auch die Durchführung von Tomola- oder Lottoveranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Grundlage ist das Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten.

Schliesslich beinhaltet auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) verschiedene Vorschriften zum Schallpegel und Laserstrahlung (z.B. Lasershow), die es zu beachten gilt. Für entsprechende Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.

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