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Ausweis: ID und E-Pass für Schweizer Bürger

Identitätskarte

Brauchen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte bei der Abteilung Einwohnerdienste vorbei, damit Sie das Antragsformular persönlich kontrollieren und unterzeichnen können. Minderjährige benötigen immer die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person. Ab dem 7. Lebensjahr müssen die Kinder das Antragsformular ebenfalls unterschreiben.

Bringen Sie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr) sowie die alte bzw. abgelaufene Identitätskarte mit. Weitere Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme von Fotos in Schweizer Ausweise finden Sie hier.

Falls Sie die alte Identitätskarte während der Ausstellungszeit noch benötigen, bestellen wir die neue ID-Karte auf die Abteilung Einwohnerdienste. Wir teilen Ihnen mit, sobald diese bei uns eingetroffen und zum Abholen bereit ist. Sie können uns dann den alten Ausweis zur Annullierung mitbringen.

Im Normalfall annullieren wir die alte Identitätskarte bei der Bestellung. Die neue Identitätskarte erhalten Sie dann zehn Arbeitstage nach Bestellung direkt mit eingeschriebener Post nach Hause zugestellt. Den alten Ausweis dürfen Sie nach der Annullation als Erinnerung behalten.

Der Ausweis muss im Voraus bezahlt werden. Sie können dies bar, mit EC oder Postcard erledigen.

Bei Verlust eines noch gültigen Ausweises benötigen wir die Verlustanzeige eines Polizeipostens. Die Verlustanzeige einer ausländischen Polizeibehörde muss in einer unserer Amtssprachen oder in Englisch abgefasst sein. Es muss klar ersichtlich sein, welches Reisedokument verloren ging.


E-Pass 10 und Kombi-Angebot (Pass + ID)

Bundesrat und Parlament haben beschlossen den elektronischen Pass - auch E-Pass oder biometrischer Pass genannt, ab dem 1. März 2010 einzuführen.

Brauchen Sie einen neuen Schweizer Pass? Oder möchten Sie vom Kombi-Angebot profitieren und gleichzeitig einen E-Pass und eine Identitätskarte bestellen? Seit dem 1. März 2010 müssen der E-Pass und das Kombi-Angebot beim Migrationsamt, Ausweisstelle (Oberer Graben 32, St. Gallen) beantragt werden. Sie können einen Termin für die persönliche Vorsprache unter der Nummer 058 229 36 31 oder per Internet reservieren. Unter www.schweizerpass.ch können die notwendigen Angaben erfasst werden.
Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwingend notwendig.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person respektive gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die sorgeberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung muss sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen. Die Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden.
Nehmen Sie die "alten" Ausweise mit. Die neuen Reisedokumente müssen direkt bei der Bestellung bei der Ausweisstelle bezahlt werden. Falls ein noch gültiger Ausweis verloren gegangen ist, muss eine Verlustanzeige eines Polizeipostens vorgelegt werden. Die Verlustmeldung kann auch direkt von der Ausweisstelle aufgenommen werden (Kosten: CHF 20, analog Polizeiposten).
Die Dauer für die Ausstellung der Ausweise beträgt im Inland zehn Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die Ausweisstelle.

Nützliche Links: www.schweizerpass.ch und www.ausweisstelle.sg.ch.


Preise

 

 

  ID E-Pass 10 Kombi Gültigkeit provisorischer Pass
Erwachsene
(ab 18 Jahren)
CHF 70
(inkl. Porto)
CHF 140
(exkl. Porto)
CHF 148
(exkl. Porto)
10 Jahre CHF 100
Kinder
(0 bis 17 Jahre)
CHF 35
(inkl. Porto)
CHF 60
(exkl. Porto)
CHF 68
(exkl. Porto)
5 Jahre CHF 100

 

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