Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass gewisse Festanlässe von der Gemeinde bewilligt werden müssen.
Für jede Art von Anlässen mit Getränkeausschank und/oder Abgabe von Lebensmitteln ist ein
Gastgewerbepatent nötig. Auch die Durchführung von Tomola- oder Lottoveranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Grundlage ist das
Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten.
Schliesslich beinhaltet auch die
eidg. Schall- und Laserverordnung verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.
Online-Dienste
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