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Steuern

Die Abteilung Steuern leitet das gesamte Verfahren für den Einzug von Steuern gestützt auf die Bestimmungen des Steuergesetzes. Das Verfahren beginnt mit dem Versand der Steuererkärung.

Nach dem Eingang der Deklarationen überprüft die Abteilung Steuern die Angaben der Steuerpflichtigen (Veranlagung) und errechnet den geschuldeten Steuerbetrag. Es stellt Rückfragen, beantwortet Fragen und berät die Steuerpflichtigen.

Für den Kanton St. Gallen gilt die Gegenwartsbesteuerung, d. h. die Veranlagungsperiode stimmt mit der Steuerperiode überein. Dieses System bedingt, dass für das aktuelle Steuerjahr nur provisorische Rechnungen erstellt werden können. Erst im Folgejahr, nach Eingang der Steuerklärung, lässt sich die definitive Steuerschuld errechnen. Die Differenz zur provisorischen Rechnung wird anschliessend ausgeglichen (Nachrechnung, Rückvergütung).

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