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Meldewesen (An-, Abmeldung, Umzug)
Die Abteilung Einwohnerdienste ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Sie ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie des Mietvertrages

Ausländer/-innen:

  • Pass
  • Ausländerausweis mit Abmeldungsstempel der bisherigen Wohngemeinde
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie des Mietvertrages

Abmeldung

  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Au ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Au angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Zugehörige Objekte

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