Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Au. Für nicht Stimmberechtigte, stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Ca. einen Monat vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmausweis und die Bestellkarte per Post zugestellt. Damit kann der Stimmbürger der Gemeinde die Broschüre "Jahresrechnung" mit den Traktanden und Geschäften zur anstehenden Bürgerversammlung bestellen. Weitere Möglichkeiten zum Bestellen der Jahresrechnung sind:
- Download als PDF;
- elektronisches Bestellformular;
- E-Mail an einwohnerdienste@au.ch
- Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Au. Für nicht Stimmberechtigte stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Ca. einen Monat vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis und die Bestellkarte per Post zugestellt. Damit kann der Stimmbürger der Gemeinde die Broschüre "Geschäftsbericht" mit den Traktanden und Geschäften zur anstehenden Bürgerversammlung bestellen. Weitere Möglichkeiten zum Bestellen des Geschäftsberichts sind:- Download als PDF
- E-Mail an einwohnerdienste@au.ch
Der Stimmrechtsausweis muss an die Versammlung mitgebracht werden. Verlangen Sie bitte Ihren fehlenden Stimmrechtsausweis oder den Geschäftsbericht rechtzeitig beim Stimmregisterführer (058 228 62 20).