Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Au (Politische Gemeinde) bzw. mit Wohnsitz im Schulkreis der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg (Primarschulgemeinde). Für nicht Stimmberechtigte, stehen separate Sitzplätze zur Verfügung. Sie dürfen als Zuschauer der Versammlung beiwohnen.
Vor der Bürgerversammlung erhalten die Stimmberechtigten den Stimmausweis und die Bestellkarte. Damit kann der Stimmbürger der Gemeinde die Broschüre "Jahresrechnung" mit den Traktanden und Geschäften zur anstehenden Bürgerversammlung bestellen. Weitere Möglichkeiten zum Bestellen der Jahresrechnung sind:
- Download als PDF;
- elektronisches Bestellformular;
- E-Mail an einwohnerdienste@au.ch.