Kommende Abstimmungs- und Wahltermine
Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine
HinweisDie Abstimmungsresultate von Au sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate. Unter nachstehenden Links finden Sie jeweils die aktuellen Abstimmungsergebnisse:
Die Datenbank
www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
Urnen Öffnungszeiten
Urne beim Gemeindehaus: Sonntag, 10.30 bis 11.30 Uhr
Urne beim Heerbruggerhof: Sonntag, 10.30 bis 11.30 Uhr
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann beim Stimmregisterführer (Einwohneramt) im voraus bezogen werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt. Entsprechend frühzeitig ist die Stimmabgabe der Post zu übergeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält;
- die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen oder einem privaten Couvert separat zum Stimmausweis verpackt sind;
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.