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Einhaltung der Ruhezeiten
13. Mai 2020

Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien auf folgende Zeiten beschränkt: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr (samstags bis 18.00 Uhr). In der Nachtzeit, welche von 22.00 bis 6.00 Uhr dauert, und an Sonntagen, sind alle lärmigen Arbeiten, Unterhaltungen und Ähnliches untersagt. Vielen Dank, dass Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht nehmen.

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