Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglichte die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 Gemeindegesetz ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an, welche an der Bürgerversammlung behandelt worden wären.
- Budget und Steuerfuss für das Jahr 2020.
Aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen beschlossen, dass die persönliche Stimmabgabe an der Urne am Abstimmungssonntag vom 19. April 2020 nicht möglich ist.
Die Stimmbeteiligung ist ein wichtiger Wert für die Demokratie. Der Gemeinderat bittet Sie deshalb: Bestimmen Sie mit und schicken Sie das ausgefüllte Stimmaterial rechtzeitig zurück. Beachten Sie die Zustellfristen der Post oder werfen Sie Ihre briefliche Stimmabgabe in den Briefkasten des Gemeindehauses, Kirchweg 6, Au ein. Der Briefkasten wird am Sonntag, 19. April 2020, um 11.30 Uhr noch ein letztes Mal geleert.
Der Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission empfehlen Ihnen, die Abstimmungsfragen zur Jahresrechnung und zum Budget mit "JA" zu beantworten.
Zugehörige Objekte
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Broschüre Informationen zur Urnenabstimmung vom 19.04.2020.pdf | Download | 0 | Broschüre Informationen zur Urnenabstimmung vom 19.04.2020.pdf |