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Urnenabstimmung vom 19. April 2020
9. April 2020
Geschäfte der Bürgerversammlung
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglichte die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 Gemeindegesetz ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an, welche an der Bürgerversammlung behandelt worden wären.
 
Am 19. April 2020 stimmt die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Au deshalb über die unaufschiebbaren Geschäfte der Bürgerversammlung ab. Diese sind:
 
- Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 der Politischen Gemeinde Au;
- Budget und Steuerfuss für das Jahr 2020.
 
Die detaillierten Informationen dazu finden Sie in Ihren Abstimmungsunterlagen (siehe Dokument unten).
 
Keine persönliche Stimmabgabe an der Urne
Aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen beschlossen, dass die persönliche Stimmabgabe an der Urne am Abstimmungssonntag vom 19. April 2020 nicht möglich ist.
 
Stimmen Sie brieflich ab
Die Stimmbeteiligung ist ein wichtiger Wert für die Demokratie. Der Gemeinderat bittet Sie deshalb: Bestimmen Sie mit und schicken Sie das ausgefüllte Stimmaterial rechtzeitig zurück. Beachten Sie die Zustellfristen der Post oder werfen Sie Ihre briefliche Stimmabgabe in den Briefkasten des Gemeindehauses, Kirchweg 6, Au ein. Der Briefkasten wird am Sonntag, 19. April 2020, um 11.30 Uhr noch ein letztes Mal geleert.
Wer zu Hause bleiben muss, kann seine Stimme auch einem Nachbarn oder einer Hilfsperson zur Aufgabe per Post oder zum Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus mitgeben.
 
Empfehlung
Der Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission empfehlen Ihnen, die Abstimmungsfragen zur Jahresrechnung und zum Budget mit "JA" zu beantworten.

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Broschüre Informationen zur Urnenabstimmung vom 19.04.2020.pdf Download 0 Broschüre Informationen zur Urnenabstimmung vom 19.04.2020.pdf

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