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Hundereglement: Fakultatives Referendum
18. März 2020

Aufgrund des neuen kantonalen Hundegesetzes kann das kommunale Hundereglement aufgehoben werden. Folglich hat der Gemeinderat beschlossen, das kommunale Hundereglement rückwirkend auf den 1. Januar 2020 aufzuheben. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

 

Referendumsvorlage (fakultatives Referendum, Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz; Art. 12 ff Gemeindeordnung Au)

Gegenstand: Aufhebung des Hundereglements Au vom 17. Mai 2010; Beschluss des Gemeinderates Au vom 24. Februar 2020. Ort der öffentlichen Auflage: Einwohnerdienste Au. Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften. Referendumsfrist (40 Tage): 19. März 2020 bis 27. April 2020.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Die rechtsgültige Veröffentlichung finden Sie hier im amtlichen Publikationsorgan.

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