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Hundelösung 2020
4. März 2020

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft getreten. Für alle Hundehalterinnen und -halter sind dadurch einige Änderung zu beachten.

Wie bis anhin wird die Hundetaxe auch für das Jahr 2020 wieder mit einer Rechnung erhoben. Neu ist, dass gemäss dem kantonalen Hundegesetz alle Hunde im Alter von mehr als drei Monaten melde- bzw. taxpflichtig sind.

Zudem werden alle Hunde per 1. Januar 2020 neu mit CHF 120 besteuert, unabhängig der Anzahl Hunde pro Haushalt. Züchter werden weiterhin mit einem Pauschalbetrag von CHF 500 besteuert. Diese Änderung ist ebenfalls aufgrund der neuen Gesetzesordnung erfolgt. Durch das neue kantonale Hundegesetz kann das bestehende kommunale Hundereglement aufgehoben werden. Die entsprechend regional abgestimmte Publikation des fakultativen Referendums folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Datenaktualisierung bis 20. März 2020

Damit die Rechnungen von der Hundekontrollstelle Au korrekt erfasst werden können, bitten wir alle Hundehalter, bis am 20. März 2020 die Daten in der AMICUS-Datenbank zu prüfen und wo nötig anzupassen. Falls Ihr Hund gestorben ist oder dessen Besitzer gewechselt hat, müssen Sie dies der Hundekontrollstelle Au unter Tel. 058 228 62 21 oder E-Mail: einwohnerdienste@au.ch melden. So wird vermieden, dass Sie eine falsche Rechnung für die Hundesteuer erhalten.

Hundehaltung

Die Hundehaltung gibt auch immer wieder Anlass zu Klagen oder Reklamationen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter wieder einmal auf ihre Pflichten hinweisen. Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netz von Robidogstationen (Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung. Diese werden wöchentlich mehrmals geleert. An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar. Bei Problemen mit den Robidogstationen bitten wir Sie, direkt mit Urs Manzoni, Werkhofchef, Tel. 079 633 75 94, Kontakt aufzunehmen.

 

Hundelösung 2020 – Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Welpen müssen innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen und in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden (www.amicus.ch).
  • Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als drei Monaten melde- bzw. taxpflichtig.
  • Die Hundetaxe pro Hund beträgt CHF 120.
  • Die Neuanschaffung eines Hundes muss der Hundekontrollstelle des Wohnortes gemeldet werden.
  • Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und den Tod des Hundes der Hundekontrollstelle zu melden und von einem Tierarzt in der AMICUS-Datenbank eintragen zu lassen.
  • Gemäss neuem Hundegesetz gibt es keine Rückerstattungen mehr infolge Tod. Die Hundesteuer wird fürs ganze Jahr in Rechnung gestellt.

 

Weitere nützliche Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.

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