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Kantonaler Richtplan geht in Vernehmlassung
4. März 2020

Der Kanton St. Gallen braucht neue Deponien. Und er braucht neue Standorte, wo Gestein abgebaut werden kann. Die Richtplan-Anpassung 20 verfolgt beide Ziele. Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 20 liegt bis am 30. April 2020 in allen Gemeinden auf. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen bezogen werden. Ebenso sind der Entwurf und weitere Grundlagen hier veröffentlicht. Mit dem Richtplan zeigt die Regierung die Ziele auf, die sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Durch die jährlichen Anpassungen können die Bedürfnisse der Gemeinden zeitgerecht aufgenommen werden.

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