Kopfzeile

Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines referendumspflichtigen Erlasses
8. Januar 2020

Die Vereinbarung Schülerhort, welche die Übertragung der Verwaltungsaufgabe an die Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg regelt, ist gemäss Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 152.1) und Art. 12 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Die Vereinbarung erlangt somit Rechtsgültigkeit. Sie tritt per sofort in Kraft.

Fusszeile