Die folgenden Gegenstände sind gemäss Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 152.1) und Art. 12 Gemeindeordnung der Gemeinde Au vom 10. Oktober bis 19. November 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt worden:
- Anpassungen und Ergänzungen im Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz vom 21. Februar 2000 / 5. Dezember 2011 (Kanalisation);
- Anpassungen und Ergänzungen im Wasserversorgungsreglement vom 21. Juni 1982 / 18. September 1989;
- Anpassungen und Ergänzungen im Tarif zum Wasserversorgungsreglement vom 18. September 1989 / 7. November 2011;
- Anpassungen und Ergänzungen im Reglement über die Erhebung von Anschlussgebühren und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung vom 27. August 2007 / 24. Oktober 2011.
Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Die vorstehenden Reglemente mit den Anpassungen und Ergänzungen erlangen somit Rechtsgültigkeit. Sie treten damit per 1. Januar 2020 in Kraft.