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Elektronische amtliche Publikationsplattform
28. Mai 2019

Ab 1. Juni 2019 werden neu alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinde Au auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen publiziert. Dies ermöglicht die Beschleunigung verschiedener Verwaltungsverfahren, die an Fristen gebunden sind. Die wesentlichsten amtlichen Publikationen werden weiterhin zusätzlich im Mitteilungsblatt als Informationen erscheinen.

Die Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. War bisher das Mitteilungsblattdas amtliche Publikationsorgan der Gemeinde, ist es neu ab 1. Juni 2019 die elektronische Publikationsplattform des Kantons St. Gallen. Diesen Wechsel vollziehen auch die anderen Rheintaler Gemeinden. Mit dem per 1. Juni 2019 neu in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ebenfalls ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Rechtssuchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen.

Amtliche Publikationen werden weiterhin im Mitteilungsblatt veröffentlicht

Das Publikationsgesetz erlaubt es auch den Gemeinden, die Publikationsplattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Publikationsplattform ist für Gemeinden kostenlos. Der Gemeinderat hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab 1. Juni 2019 werden alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Gemeinde Au nur noch auf der neuen kantonalen Publikationsplattform und unter www.au.ch rechtsverbindlich veröffentlicht.

Damit Einwohnerinnen und Einwohner ohne Internetanschluss nicht von den amtlichen Publikationen ausgeschlossen sind, werden sie weiterhin im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Publikationen im Mitteilungsblatt haben jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Sie haben lediglich Informationscharakter.

Mehrere Vorteile

Ein wesentlicher Vorteil der elektronischen amtlichen Publikationsplattform liegt in der tagesaktuellen Publikation. Sollten Fristen an die Veröffentlichung gebunden sein, beginnen diese praktisch unverzüglich zu laufen. Dies ermöglicht die Beschleunigung verschiedener Verwaltungsverfahren. Suchabonnemente bieten den Nutzerinnen und Nutzern zudem die Möglichkeit, sich automatisch informieren zu lassen.

direkt zu den amtlichen Publikationen der Gemeinde Au

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