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Hecken und Sträucher zurückschneiden
28. Mai 2019

Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Grundeigentümer werden gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Daniel Hutter, Bereichsleiter Unterhalt/Werke, unter Tel. 058 228 62 04 oder E-Mail: daniel.hutter@au.ch.

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