Kopfzeile

Überbauung «Erlen», Heerbrugg
15. Mai 2019

Das Planungsgebiet der Überbauung «Erlen» befindet sich direkt beim Bahnhof Heerbrugg. Es wird begrenzt durch die Bahnhofstrasse im Südwesten und das Bahnareal im Südosten. Die übrigen Bereiche grenzen an die Auer- und Erlenstras-se sowie an private Grundstücke. Die Nutzungsplanung der Gemeinde Au lässt in diesem Planungsgebiet eine bauliche Verdichtung gegenüber dem Bestand zu. Die mit der zentralen Lage und der guten ÖV-Erschliessung verbundenen Potenziale sollen ausgeschöpft und attraktiver Wohn- und Gewerberaum geschaffen werden. Die geplante Überbauung gliedert sich in vier Hauptvolumen ein – ein turmartiger Bau mit acht Geschossen bildet den Auftakt. Die Gewerbenutzung im Erdgeschoss muss publikumsorientiert sein, insbesondere für Gastronomie, Dienstleistungen, Bildung oder Betreuung. Daneben kommt ein fünfgeschossiger Kopfbau und drei Wohnbauten mit je vier Geschossen mit dazwischenliegenden Höfen. Ecke Erlenstrasse und Auerstrasse soll das vierte Volumen, welches vier Geschossen umfasst, zum Stehen kommen. Zwei separate Tiefgaragen sind nur für Bewohner, eine weitere Tiefgarage ist öffentlich zugänglich. Die Pläne zur Überbauung «Erlen» finden Sie in den angefügten Dateien am Ende dieses Textes.

 

Planauflage, Sondernutzungsplan «Erlen»

In Anwendung von Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) hat der Gemeinderat folgenden Sondernutzungsplan genehmigt: Sondernutzungsplan «Erlen», Heerbrugg vom 7. Mai 2019, für die Grundstücke Nr. 1269, 1799, 2066, 158, 153 und 1999. Sondernutzungsplan mit den allgemeinen Bestimmungen. Der Planerlass liegt während 30 Tagen vom 20. Mai bis am 18. Juni 2019 im Gemeindehaus Au, Kirchweg 6, Au, Bauverwaltung, Büro 5, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den vorgenannten Erlass beim Gemeinderat Au Kirchweg 6, Au, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Planauflage, Teilstrassenplan «Überbauung Erlen»

Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Teilstras-senplan «Überbauung Erlen» Heerbrugg, Gemeindestrasse 2. Klasse, Nr. 217, Erlenstrasse, teilweise Neuklassierung; Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 730, Verbindung Bahnhofstrasse - Erlenstrasse, Neuklassierung; Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 731, Verbindung Bahnhof - Erlenstrasse, Neuklassierung. Vom Gemeinderat erlassen am 23. April 2019. Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Au, Bauverwaltung (Büro 5). Auflagefrist: 20. Mai bis 18. Juni 2019. Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Teilstrassenplans sowie die Art der Ausführung, können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, Au, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Zugehörige Objekte

Name
Sondernutzungsplan.pdf Download 0 Sondernutzungsplan.pdf
Teilstrassenplan.pdf Download 1 Teilstrassenplan.pdf

Fusszeile