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Gerichtliches Verbot
1. Mai 2019

«Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (2.01) mit Zusatztext «Privat / Unberechtigten ist das Befahren des Grundstücks Nr. 1233, Rosenbergsaustrasse 6, Au, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten, Berechtigt sind Benutzer des Autowasch-Centers an der Rosenbergsaustrasse 6 während der Reinigungsdauer.» Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Rheintal, Rabengasse 2a, 9450 Altstätten, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

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