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Soziale Dienste Au – Suchtberatung
18. April 2019

Seit knapp mehr als sechs Jahren, exakt seit 3. Januar 2013, bieten die Sozialen Dienste Au die Suchtberatung für Bewohnerinnen und Bewohner der Politischen Gemeinde Au an. Der Zulauf bestätigt das Angebot. Im Mittelpunkt steht seit Beginn an nicht das Problem, sondern der Mensch.

Das Angebot der Suchtberatung richtet sich primär an Konsumentinnen und Konsumenten mit Suchtproblemen bzw. mit riskantem oder schädlichem Konsum. Selbstverständlich können sich auch Angehörige und Bezugspersonen an die Suchtberatung wenden, die nicht mehr weiterwissen, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Zudem nehmen immer wieder Arbeitgeber Kontakt mit der Suchtberatung auf, wenn zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ein Problem mit legalen und/oder illegalen Suchtmitteln hat und das Unternehmen die Mitarbeitenden nicht verlieren möchte. Alle Klientinnen und Klienten erhalten Unterstützung und Beratung bei sämtlichen Fragestellungen rund um das Thema der legalen und illegalen Drogen.

Schweigepflicht

Menschlichkeit und ein respektvoller Umgang wird grossgeschrieben: «Die Menschen kommen zumeist in einer Notsituation zu uns und haben das Recht auf absolute Verschwiegenheit. Wir sind verpflichtet, ihnen mit Menschlichkeit und Respekt zu begegnen – ganz besonders in diesen schwierigen Situationen», so Suchtberater Thomas Pfeifer.

Das Angebot ist in der Regel kostenlos, lediglich bei Administrativmassnahmen nach dem Strassenverkehrsgesetz (Fahren im angetrunkenen Zustand oder Fahren unter Drogeneinfluss) wird eine Gebühr verrechnet. Die Sozialen Dienste Au unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Damit ist gewährleistet, dass sämtliche Gesprächsinhalte vertraulich behandelt werden.

Prävention

Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Suchtberatungsstelle kann Schlimmeres verhindert werden. Thomas Pfeifer rät deshalb, nicht zu lange zu warten, bis ein erstes Gespräch stattfindet: «Wenn wir früh genug dran sind, haben wir die Chance, präventiv zu arbeiten und damit bestenfalls grösseren Schaden abzuwenden».

Betroffene und Angehörige können sich bei Suchtberater Thomas Pfeifer unter E-Mail: thomas.pfeifer@au.ch oder Tel. 058 228 62 44 melden. Termine mit der Suchtberatung sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

 

Kurzinterview mit Thomas Pfeifer:

 

Für einen Betroffenen ist der Schritt zur Suchtberatung nicht einfach. Wie können Sie ihnen die Angst nehmen?

Thomas Pfeifer: «Einerseits unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Das ist für die Betroffenen sehr hilfreich. Andererseits begegne ich den Klientinnen und Klienten vertrauensvoll und mit grösstem Respekt. Das ist meines Erachtens mitentscheidend, damit die Unsicherheit geringer wird.»

Können Sie kurz erklären, wie so eine Beratung abläuft?

«Im Erstgespräch mache ich mir ein Gesamtbild der Situation. In weiterer Folge erarbeite ich mit den Betroffenen Ziele der Beratung. Je nach Zielsetzung ist die Dauer der Sitzungen unterschiedlich. Es gibt Klientinnen und Klienten, welche die Suchtberatung seit Jahren regelmässig in Anspruch nehmen, bei anderen wiederum beende ich die Beratung nach wenigen Sitzungen.»

Zu welchen Süchten kann man sich beraten lassen?

«Grundsätzlich können sich Betroffenen zu allen möglichen Süchten beraten lassen – substanzgebundene Süchte und Verhaltenssüchte. Die Kriterien für süchtiges Verhalten sind bei allen Formen von Sucht gleich.»

Thomas Pfeifer

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