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Hundelösung 2019
23. Januar 2019

Die Hundetaxe für das Jahr 2019 wird wie im Vorjahr wieder mit einer Rechnung erhoben. Es ist Folgendes zu beachten:

  • Alle Welpen müssen innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen und in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden (www.amicus.ch);
  • Gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als fünf Monaten melde- bzw. taxpflichtig;
  • Die Hundetaxe für einen Hund beträgt gemäss Hundereglement (in Kraft seit 1. Januar 2012) CHF 100, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150;
  • Die Neuanschaffung eines Hundes muss der Hundekontrollstelle des Wohnortes gemeldet werden;
  • Die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und das Ableben des Hundes der Hundekontrollstelle und der AMICUS-Datenbank zu melden.

Wir bitten alle Hundehalter, bis am 22. Februar 2019 die Daten in der AMICUS-Datenbank zu prüfen und zu korrigieren. Falls Ihr Hund gestorben ist oder dessen Besitzer gewechselt hat, müssen Sie dies der Hundekontrollstelle Au unter Tel. 058 228 62 21 oder E-Mail: einwohnerdienste@au.ch melden. So wird vermieden, dass Sie im März 2019 eine falsche Rechnung für die Hundesteuer 2019 erhalten. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

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