Kopfzeile

Planauflage, Teilstrassenplan Ausbau Kirchweg
19. Dezember 2018

Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Teilstrassenplan Ausbau Kirchweg, Aufhebung bestehende Klassierung, Neuklassierung zu Gemeindestrasse 2. und 3. Klasse. Vom Gemeinderat erlassen am 17. Dezember 2018. Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Bauverwaltung, Büro 5. Auflagefrist: 3. Januar 2019 bis 1. Februar 2019. Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Teilstrassenplans, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Den Teilstrassenplan finden Sie auch im unten angehängten Dokument.

Zugehörige Objekte

Name
Teilstrassenplan_Kirchweg.pdf Download 0 Teilstrassenplan_Kirchweg.pdf

Fusszeile