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Einheitsgemeinde: Fragen und Antworten
5. Dezember 2018

Am 10. Februar 2019 entscheiden die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg über die Schaffung einer Einheitsgemeinde. So will es die Bürgerschaft. Als Informationsgrundlage hier einige Fragen und Antworten rund um die Vorlage.

 

Was ist eine Einheitsgemeinde?

Bei dieser Organisationsform werden die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde zu einer Einheit. Dieser Prozess nennt sich Inkorporation. Die Schule bildet ein eigenes Ressort im Gemeinderat, der Schulpräsident oder die Schulpräsidentin nimmt dort Einsitz. Der Schulrat bleibt als eigenes Gremium bestehen. Er kümmert sich neu ausschliesslich um das Kerngeschäft Schule, aber nicht mehr um bildungsferne Themen wie Liegenschaftsunterhalt oder die Finanzverwaltung.

 

Wo gibt es bereits Einheitsgemeinden?

In den letzten zehn Jahren wurden im Kanton St. Gallen jährlich durchschnittlich sieben Schulgemeinden in politische Gemeinden integriert. Waren es vor zehn Jahren über 100 Schulgemeinden, sind es aktuell noch 36. Im Rheintal haben Diepoldsau, Widnau und Rüthi den Schritt bereits vollzogen. In Berneck und St. Margrethen laufen die Vorarbeiten für die Inkorporation.

 

Was passiert bei einem Ja mit den anderen Gemeinden, die zur Schulgemeinde gehören?

Die Schulgemeinde Au-Heerbrugg beschult Kinder über das Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Au hinaus. Kinder aus dem Gebiet Heerbrugg, die in den politischen Gemeinden Balgach und Berneck wohnen, besuchten immer schon die Primarschule Au-Heerbrugg in Heerbrugg. Bei einer Einheitsgemeinde sind deshalb Beschulungsverträge zwischen allen beteiligten Gemeinden nötig, die Zuständigkeiten und Finanzen regeln. Die Gemeinderäte Au, Balgach und Berneck haben diese Verträge Ende November verabschiedet. Es ist vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin aufgrund der historisch gewachsenen Strukturen wohnortnah den Kindergarten und die Primarschule in Heerbrugg besuchen können.

 

Wer ist dafür, wer dagegen?

Der Schulrat und der Gemeinderat haben 2017 die Organisationsform der Einheitsgemeinde koordiniert überprüft. Der Gemeinderat sieht klare Vorteile und befürwortet die Einheitsgemeinde. Nach seiner Überzeugung und aus Erfahrung werden die Strukturen damit vereinfacht, und es können viele Synergien genutzt werden. Der Schulrat spricht sich dagegen aus. Er erachtet den Schritt als unnötig und sieht im heutigen System mehr Vorteile.

 

Wieso entscheidet das Volk?

Es ist der Wille der Bürgerschaft, selbst über die Einheitsgemeinde zu entscheiden. An der Bürgerversammlung vom 19. März 2018 wurde der Schulrat entsprechend beauftragt, das Volk entscheiden zu lassen.

 

Was passiert nach dem 10. Februar 2019 bei einem Ja, was bei einem Nein?

Entscheidet sich die Schulbürgerschaft gegen die Einheitsgemeinde, sind die Verträge unter den Gemeinden hinfällig und der heutige Stand bleibt aufrechterhalten. Wird sie gutgeheissen, werden die Verträge in den betroffenen Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt. Für die Schaffung einer Einheitsgemeinde müssen die Politischen Gemeinden Au, Balgach und Berneck sowie die Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg allesamt zustimmen. Ist das der Fall, wird die Inkorporationsvereinbarung anschliessend dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt.

 

Um vertieft über die Vorlage zu informieren, sind vor der Abstimmung folgende Anlässe geplant:

Informationsveranstaltung zur Einheitsgemeinde in Au

Montag, 14. Januar 2019, 19.00 Uhr, Mehrzweckhalle Wees, Au

 

Informationsveranstaltung zur Einheitsgemeinde in Heerbrugg

Freitag, 18. Januar 2019, 19.00 Uhr, Kantonsschule, Heerbrugg

 

Informationsveranstaltung in Heerbrugg speziell für Schulbürger aus den Politischen Gemeinden Balgach und Berneck

Mittwoch, 23. Januar 2019, 19.00 Uhr, Aula OMR Am Bach, Heerbrugg

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