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Einbürgerungsrat: Amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage
7. November 2018

Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen dem Auflage- und Einspracheverfahren. Das Auflage- und Einspracheverfahren ist in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.2) geregelt. Der Einbürgerungsrat von Au hat mit Beschluss vom 6. Juli 2018 folgenden Personen das Bürgerrecht von Au erteilt:

  • Gashi Antoneta, geb. 10.06.1987, von Kroatien, wohnhaft Kamorweg 6, Au
  • Euler Kirsten Jana, geb. 20.05.1996, von Deutschland, wohnhaft Jägerweg 15, Heerbrugg
  • Euler Katja Maren, geb. 22.01.1994, von Deutschland, wohnhaft Jägerweg 15, Heerbrugg
  • Mujkic Nermina, geb. 11.01.1998, von Bosnien und Herzegowina, wohnhaft Sägestrasse 9, Heerbrugg
  • Korkmaz Erkan, geb. 01.01.1980, von Türkei, mit Korkmaz Rojin, geb. 13.06.2003, von Türkei, mit Korkmaz Rojda, geb. 16.10.2006, von Türkei, mit Korkmaz Ali, geb. 28.04.2014, von Türkei, alle wohnhaft Marktstrasse 2, Heerbrugg
  • Kiss Marc, geb. 15.07.2001, von Deutschland, wohnhaft Fischerweg 33, Au
  • Marinkovic Marina, geb. 08.11.1986, von Serbien, wohnhaft Eulenweg 8, Heerbrugg
  • Irisme Yasemin, geb. 12.10.1979, von Türkei, wohnhaft Eulenweg 12, Heerbrugg
  • Haxhijaj Leona, geb. 21.05.2002, von Kosovo, wohnhaft Rosenweg 8, Heerbrugg

Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Au können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat einzureichen. Die Dossiers liegen vom 8. November 2018 bis 10. Dezember 2018 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Für die Einsicht ist mit Jan Miara, Tel. 058 228 62 11, ein Termin zu vereinbaren.

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