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Referendumspflichtiger Erlass, Finanzvermögen
26. September 2018

Der Gemeinderat hat am 24. September 2018 das Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen erlassen. Das Reglement wird aufgrund der Einführung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) nötig. Es bestimmt die Höhe der fixen jährlichen Einlage aus Erträgen der Finanzliegenschaften als Prozentsatz des Neuwerts der Liegenschaften, die Höhe zusätzlicher Einlagen aus Wertsteigerungen von Finanz- und Sachanlagen des Finanzvermögens sowie den höchsten Bestand der Reserve. Das Reglement wird vom 28. September bis 7. November 2018 öffentlich aufgelegt. Das Reglement kann bei der Gemeinderatskanzlei (Büro 7) eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

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