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Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
26. September 2018

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB legt die Planvorlage betreffend eisenbahnrechtlichem Plangenehmigungsverfahren, HGV-Anschluss Chur – St. Margrethen: St. Margrethen, Abstellgleis S-Bahn, öffentlich auf. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Die Planunterlagen können vom 4. Oktober 2018 bis 2. November 2018 bei der Bauverwaltung der Politischen Gemeinde Au (Büro 3) zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Das Projekt enthält vor allem den Bau eines neuen Abstellgleises (Gleis 202) mit einer Länge von 220m für allfällige Nachtabstellungen ICN bzw. FV-Dosto als Überlauf Rorschach. Dieses wird mit einer neuen Weiche 993 an das Gleis 23 angebunden. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Art. 39 – 41 EntG sind beim BAV einzureichen (Art. 18f Abs. 2 EBG).

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