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Absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot im Freien in den Mittelrheintaler Gemeinden
27. Juli 2018

Im Kanton St. Gallen wie auch in anderen Kantonen herrscht aktuell eine grosse Trockenheit. Die Niederschlagsmengen liegen seit Frühling 2018 zum Teil massiv unter dem jährlichen Durchschnitt, was zu einer tiefen Wasserführung in Oberflächengewässer führt. Ebenso sind die Temperaturen im Juni und Juli über dem jahreszeitlichen Mittel. Das langanhaltende Hoch führt seit längerem zu einer stabilen Wetterlage. Vereinzelt und lokal gab es Gewitter. Die hohe Temperatur, die tiefe Niederschlagsmenge und der Wind haben die Wald- und Flurböden ausgetrocknet. Die Brandgefahr auf Feldern, Wiesen, im Wald und in Gärten ist deshalb sehr gross. Funkenflug eines Feuers, brennende Streichhölzer oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren sowie Feuerwerkskörper können ein Feuer entfachen und zu einem grossen Schadenereignis führen. Die Langzeitprognosen kündigen keine Veränderung der Wetterlage bis Mitte August an. Dies wird die allgemeine Brandgefahr eher verschärfen als entspannen. Der Kanton St. Gallen hat heute Freitagmittag, 27. Juli 2018, ein zu Wochenbeginn erlassenes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bestätigt. Aufgrund der regionalen Unterschiede hat er kein flächendeckendes Feuerverbot verfügt.

 

Für die Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau ist dieses Verbot zu wenig umfassend. Die Gemeindepräsidien haben in Absprache mit den Feuerwehrkommandanten beschlossen, ab Freitag, 27. Juli 2018, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot im Freien auf dem jeweilig ganzen Gemeindegebiet auszusprechen. Mit dieser Verfügung ist es strikte untersagt Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren unachtsam wegzuwerfen sowie Feuerwerk jeglicher Art zu entzünden.

 

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner, wir möchten Sie bitten, dieses absolute Feuerwerks- und Feuerverbot im Freien strikte einzuhalten und danken für Ihr Verständnis. Fehlbare Personen müssen mit einer Strafanzeige rechnen.

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