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Einschränkung bei Wasserentnahmen
25. Juli 2018

Das Amt für Wasser und Energie hat zudem die Wasserentnahme aus kleineren Oberflächengewässern verboten. Der Gemeingebrauch ist ab sofort untersagt. Wasserbezüger mit einer Konzession oder Bewilligung werden schriftlich informiert. Die Böden sind teilweise so trocken, dass der gefallene Regen komplett versickert und kein Wasser in den Gewässern angekommen ist. Deswegen konnten sich die Wasserpegel auch nicht erholen. Die Gemeinden sind für den Vollzug der Massnahmen verantwortlich.

Aus folgenden Gewässern darf weiterhin Wasser bezogen werden:

  • Bodensee
  • Zürich-Obersee
  • Walensee
  • Alpenrhein
  • Rheintaler Binnenkanal
  • Werdenberger Binnenkanal
  • Saarkanal ab Sargans
  • Seez ab Plons
  • Linthkanal
  • Sitter ab St. Gallen-Sittertal

Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit dem Trink- und Brauchwasser sorgsam umzugehen und den Verbrauch aufs Notwendige zu beschränken. Auto waschen, Rasen- und Gartenbewässerung und das Füllen von privaten Schwimmbädern sind nach Möglichkeit zu unterlassen. Konkrete Ein-schränkungen erlassen bei Bedarf in ihrem Gebiet die örtlichen Behörden oder die jeweiligen Wasserversorgungen. Es wird empfohlen, die Laufbrunnen abzustellen oder im Durchfluss zu verringern.

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