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Referendumsauflage Nachtragskredit (fakultatives Referendum) «Einzelzimmer-Strategie im Alters- und Pflegeheim Hof Haslach»
30. Mai 2018
Das Alters- und Pflegeheim Hof Haslach (abgekürzt APH) verfügt im Vergleich zu modernen Altersheimen über viele Doppelzimmer. Die Bedürfnisse und Ansprüche der Bewohner sind im Wandel. Individualität und Privatsphäre werden wichtiger und daher sind Doppelzimmer in zunehmendem Masse kaum mehr gefragt. Aus diesem Grund sollen im APH sechs neue Einzelzimmer erstellt werden. Nach aktueller Einschätzung im Rahmen der provisorischen Evaluation beträgt der Investitionsgrad für diesen Ausbau rund CHF 430'000.

Der Gemeinderat hat das Projekt verabschiedet. Weil die geschätzten Kosten nicht budgetiert sind, hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit gesprochen. Der Betrag von CHF 430'000 wird aus der Gebäudeunterhaltsreserve bezogen. Dieser ist gemäss Anhang der Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Gegenstand: Nachtragskredit für Ausbau von sechs Einzelzimmern im Alters- und Pflegeheim Hof Haslach über CHF 430'000 gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 28. Mai 2018. Referendumsfrist: 1. Juni 2018 bis 10. Juli 2018. Öffentliche Auflage: Die Unterlagen und der Gemeinderatsbeschluss liegen während der Auflagefrist bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 Unterschriften.

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

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