Der Gemeinderat hat das Projekt verabschiedet. Weil die geschätzten Kosten nicht budgetiert sind, hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit gesprochen. Der Betrag von CHF 430'000 wird aus der Gebäudeunterhaltsreserve bezogen. Dieser ist gemäss Anhang der Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Gegenstand: Nachtragskredit für Ausbau von sechs Einzelzimmern im Alters- und Pflegeheim Hof Haslach über CHF 430'000 gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 28. Mai 2018. Referendumsfrist: 1. Juni 2018 bis 10. Juli 2018. Öffentliche Auflage: Die Unterlagen und der Gemeinderatsbeschluss liegen während der Auflagefrist bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 Unterschriften.
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.