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Tempo 30 Zone Blattacker, Weiterzug der kantonalen Entscheide ans Verwaltungsgericht
2. Mai 2018
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat den Gemeinderat darüber informiert, dass gegen die Entscheide des Sicherheits- und Justizdepartements sowie des Baudepartements des Kantons St. Gallen betreffend der Tempo 30 Zone Blattacker von den zwei Rekurrenten Beschwerden erhoben wurden. Beide Entscheide sind zu Gunsten der Gemeinde Au ausgefallen. Das seit 2011 hängige Rechtsverfahren dauert damit weiter an.

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