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Alpfahrtsvorschriften
4. April 2018
Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Neu sind die Bestimmungen über die Blauzungenkrankheit für Tiere, welche im Ausland gesömmert werden. Die erweiterten Untersuchungen wegen der Tuberkulose-Gefahr für in Vorarlberg gesömmertes Rindvieh werden beibehalten. Die Vorschriften können auf der Gemeinderatskanzlei und bei den Tierärzten eingesehen werden, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Tel. 058 229 28 70, angefordert oder hier abgerufen werden.

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