Ort der Auflage: Gemeindehaus, Kirchweg 6, Bauverwaltung, Büro 5
Auflagefrist: 23.Februar 2018 bis 24. März 2018
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Teilstrassenplans, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Teilstrassenplan_Verlangerung_Fichtenweg.pdf | Download | 0 | Teilstrassenplan_Verlangerung_Fichtenweg.pdf |