Kopfzeile

Neue Richtlinie für die Förderung der Photovoltaik
24. Januar 2018
Der Gemeinderat hat die neue Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen in Form von Einmalauszahlungen erlassen. Sie sieht vor, dass Photovoltaikanlagen bis 100kWp mit einem einmaligen Beitrag von 30% der Einmalvergütung des Bundes (Swissgrid) zusätzlich gefördert werden. Die Einmalauszahlung ist mit dem Formular «Antrag für Einmalauszahlung für neu erstellte Photovoltaikanlage» zusammen mit den darin geforderten Unterlagen zu beantragen. Über die Auszahlung der Einmalzahlung entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der im Jahresbudget der Gemeinde festgelegten Mittel. Die Förderrichtlinie wird ab 1. Januar 2018 angewendet.

Direkt zu Richtlinie und Gesuchsformular
.
Photovoltaikanlage auf Dach des Werkhofs Au
Photovoltaikanlage auf Dach des Werkhofs Au

Fusszeile