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Umweltschutz auf Baustellen, Leistungsvereinbarung
25. Oktober 2017
Seit einiger Zeit sind aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen die Gemeinden für den Vollzug der Bestimmungen rund um den Umweltschutz auf Baustellen zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst demnach nicht nur die Bewilligungsthemen, sondern auch die Kontrollen während der Ausführung in den entscheidenden Phasen des Baufortschritts. Die Umweltrisiken sind teils sehr hoch. Dabei geht es insbesondere darum, den Umgang mit Bauabfällen aller Art, die Luft- und Lärmbelastungen während der Bauarbeiten sowie den Umgang mit Abwässern und Grundwasserabsenkungen vor Ort zu überprüfen, beratend einzuwirken und nötigenfalls einzuschreiten. Selbstredend geht es dabei nicht um alle baubewilligungspflichtigen Bauarbeiten. Geprüft werden müssen insbesondere Baustellen für Neubauten aller Art, grosse Umbauten mit verschiedenen Beteiligten des Baunebengewerbes sowie grosse Baustellen für Infrastrukturbauten. Der Gemeinderat hat beschlossen, mit der neu geschaffene Geschäftsstelle Umweltschutz auf Baustellen, St. Gallen, zusammenzuarbeiten. Die Kosten betragen 30 Rappen pro Einwohner und Jahr.

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