Der Einspeisetarif muss gemäss ElCom-Richtlinien für die Überschussenergie, welche (nicht KEV-geförderte) Photovoltaikanlagen produzieren, reduziert werden. Dies wird mit dem Stromtarif 2018 realisiert. Der Einspeisetarif wird von 6,8 Rp. auf 3,97 Rp. pro KWh gesenkt.
In der heutigen Ausgangslage rechnet sich eine Photovoltaikanlage nicht mit dem verkauften Strom, sondern durch hoher Eigenverbrauch.
Die Förderrichtlinie wird ab 1. Januar 2018 angewendet.