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Neue Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik
29. August 2017
Der Gemeinderat hat die neue Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen in Form von Einmalauszahlungen erlassen. Sie sieht vor, dass Photovoltaikanlagen bis 100kWp mit einem einmaligen Beitrag von 30% der Einmalvergütung des Bundes (Swissgrid) zusätzlich gefördert werden.
Der Einspeisetarif muss gemäss ElCom-Richtlinien für die Überschussenergie, welche (nicht KEV-geförderte) Photovoltaikanlagen produzieren, reduziert werden. Dies wird mit dem Stromtarif 2018 realisiert. Der Einspeisetarif wird von 6,8 Rp. auf 3,97 Rp. pro KWh gesenkt.
In der heutigen Ausgangslage rechnet sich eine Photovoltaikanlage nicht mit dem verkauften Strom, sondern durch hoher Eigenverbrauch.

Die Förderrichtlinie wird ab 1. Januar 2018 angewendet.

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