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Referendumsauflage Nachtragskredit, (fakultatives Referendum) «Holzrückhalt Papieri»
17. August 2017
Der Gemeinderat hat das Hochwasserschutzprojekt «Holzrückhalt Papieri» verabschiedet. Weil die geschätzten Nettoaufwendungen für die Gemeinde Au infolge Projektänderung total CHF 570'400 betragen und damit um CHF 160'400 höher ausfallen als im Budget 2017 vorgesehen, hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit gesprochen. Dieser ist gemäss Anhang der Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Gegenstand: Nachtragskredit für den Holzrückhalt Papieri, Berneck, über CHF 160'400 gemäss Gemeinderatsbeschluss 3. Juli 2017. Referendumsfrist: 17. August bis 25. September 2017. Öffentliche Auflage: Die Pläne, Kostenschätzung und der Gemeinderatsbeschluss liegen während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Au, Frontoffice, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 Unterschriften.
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

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