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Richtplan 16 wird angepasst, Anhörung
14. Juni 2017
Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen. Der Richtplan bildet das Führungsinstrument der Regierung. Damit zeigt die Regierung auf, welche Ziele sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er periodisch angepasst. Neben der laufenden Gesamtüberarbeitung sind Anpassungen des kantonalen Richtplans in folgenden Teilbereichen vorgesehen
  • Arbeitsplatzstandorte und Schwerpunktgebiete ergänzen
  • Abbau- und Deponiestandorte weiterführen
  • Waldgrenze ausserhalb Bauzone festlegen
  • Tourismus entwickeln
  • Weitere Aktualisierungen
Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 16 liegt bis 30. Juni 2017 beim Front-Office der Gemeinde Au öffentlich auf. Ebenso ist er hier aufgeschaltet. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen bezogen werden.

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