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Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal, fakultatives Referendum
22. Mai 2017
Die bisherige Vereinbarung betreffend des Zweckverbands Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) wurde überarbeitet und vom Gemeinderat Au am 16. Januar 2017 beschlossen. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft vom 24. Mai bis 3. Juli 2017. Die Referendumsvorlage kann beim Front-Office öffentlich eingesehen werden (siehe auch PDF-Dokument unten). Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren beträgt 400 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Der Zweckverband ist eine bestehende öffentlich-rechtliche Körperschaft, der die umweltgerechte Verwertung von Abfällen und Werkstoffen bezweckt. Neben den Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis Rheineck, sind auch Reute AR, Walzenhausen AR und der Kanton Appenzell Innerrhoden für das Gebiet Oberegg AI im Zweckverband vertreten. Am 1. Januar 2010 ist das neue St. Galler Gemeindegesetz in Kraft getreten. Auch aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat beschlossen, die aus dem Jahre 1994 stammende Zweckverbandsvereinbarung zu überarbeiten und den neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes hat die neue Vereinbarung am 14. März 2017 unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Organe der Verbandsgemeinden genehmigt.

Mit der Gesamtüberarbeitung liegt eine Vereinbarung vor, die den heutigen rechtlichen Gegebenheiten entspricht und auch die Situation der Zusammenarbeit unter den Gemeinden und dem Kanton Appenzell Innerrhoden für das Gebiet Oberegg klar regelt. Die Kompetenzen zwischen den Gemeinden, der Delegiertenversammlung und dem Verwaltungsrat wurde angepasst, sodass auch weiterhin eine effiziente Arbeit möglich ist und so schnell wie nötig auf Veränderungen reagiert werden kann. Der Verbandszweck wurde angepasst, dass dieser alle bestehenden Tätigkeiten einschliesst aber auch für künftige Entwicklungen offen formuliert ist.

Die Zweckverbandsvereinbarung untersteht in den 13 Rheintaler Gemeinden dem fakultativen Referendum. Die Vereinbarung tritt mit der Genehmigung durch die kantonalen Ämter in Kraft.

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KVR_Zweckverbandsvereinbarung_2017-02-22.pdf Download 0 KVR_Zweckverbandsvereinbarung_2017-02-22.pdf

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