Alpviehsömmerung 2017 im Kanton St. Gallen / Vorarlberg
Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen des Vorjahres. Neu wird darauf hingewiesen, dass im Bedarfsfall zusätzliche Untersuchungen auf BVD angeordnet werden können. Die erweiterten Untersuchungen, in Folge Tuberkulose-Gefahr für in Vorarlberg gesömmertes Rindvieh, werden beibehalten. Die Vorschriften können auf der Gemeinderatskanzlei und bei den Tierärzten eingesehen werden, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Blarerstrasse 2, 9001 St. Gallen (058 229 28 70) angefordert oder
hier abgerufen werden.
Datum der Neuigkeit 3. Mai 2017