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Bewilligungen für öffentliche Veranstaltungen
22. Februar 2017
Ob Suuserfest, Kilbi oder auch grössere Anlässe wie «Sommer im Park» und «Film am Markt», für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung braucht es eine Bewilligung. Vor allem bei kleineren Veranstaltungen kommt es immer wieder mal vor, dass die Organisatoren sich der Bewilligungspflicht gar nicht bewusst sind und dadurch die Durchführung der Veranstaltung gefährden.

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen gemäss dem Gastwirtschaftsgesetz des Kantons St. Gallen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das Patent für einen Anlass kann nur dann erteilt werden, wenn die eingeholten Referenzen über die Person einwandfrei sind. Zudem müssen die Feuerschutz- und baulichen Massnahmen gegeben sowie die lebensmittelpolizeilichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Patent mit oder ohne Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt. Patente mit Berechtigung zum Alkoholausschank werden jedoch nicht erteilt, wenn wichtige polizeiliche Interessen, insbesondere jene des Jugendschutzes, erheblich gefährdet sind.

Konsequenzen für unbewilligte Veranstaltungen
Auch in der Gemeinde Au kommt es immer wieder vor, dass öffentliche Veranstaltungen ohne Bewilligung durchgeführt werden. Oftmals liegt es dabei an der Unwissenheit der Organisatoren über die Bewilligungspflicht. Dies könnte die Verantwortlichen aber teuer zu stehen kommen. Denn wer ohne eine Bewilligung einen Anlass organisiert und durchführt, muss mit einer Verzeigung beim Untersuchungsamt wegen «Wirtens ohne Patent» rechnen. Zudem wird in Kauf genommen, dass die Veranstaltung durch die Polizei mit sofortiger Wirkung beendet wird.

Grossveranstaltungen
Für grössere Veranstaltungen, wie zum Beispiel «Sommer im Park» oder «Film am Markt», müssen neben dem Patent für einen Anlass noch weitaus mehr Unterlagen bei der Gemeinderatskanzlei abgeliefert werden. Bei solchen Grossveranstaltungen wird ein Sicherheits-, Parkplatz- und Notfallkonzept verlangt. Wenn man unsicher ist, macht es in so einem Fall Sinn, schon vorab und frühzeitig mit der Gemeinde in Kontakt zu treten.
Da die Kompetenz für Bewilligungen von Grossveranstaltungen beim Gemeinderat liegt, muss auch unbedingt der Zeitfaktor berücksichtigt werden. Solche Bewilligungen werden unter Umständen nicht gleich bei der ersten Einreichung erteilt und können ein Nachreichen von weiteren Dokumenten erfordern.

Bewilligung für das Patent ist in der Regel kostenlos
Es lohnt sich also, ein Patent für einen Anlass bei der Gemeindeverwaltung Au zu beantragen. Vor allem, da die Bewilligung in der Regel keine Kosten mit sich bringt. Das Gesuchsformular für ein Patent für einen Anlass erhält man beim Frontoffice der Gemeinde Au oder hier. Wichtig ist auch, dass das Patentgesuch bereits 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wird. Es lohnt sich, frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen – wir helfen Ihnen gerne.
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