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Vogelgrippe: Schweiz verlängert Schutzmassnahmen
10. Februar 2017
Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe bis am 31. März 2017. Zum Schutz des Hausgeflügels muss weiterhin jeder Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden, obwohl bis heute in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt wurde. Hausgeflügel darf nur im geschlossenen Stall gefüttert und getränkt werden. Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bleiben verboten. Da weiterhin noch längst nicht alle Klein- und Kleinstgeflügelhaltungen registriert sind, möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit nochmals dazu aufrufen, nicht registrierte Haltungen der Gemeinde Au unter Tel. 071 747 02 10 oder E-Mail: info@au.ch zu melden.

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