Kopfzeile

Individuelle Prämienverbilligung 2017
11. Januar 2017
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Zum
Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2017 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2017 massgebend. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv kann eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular
heruntergeladen werden. Das Formular können Sie auch bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Au beziehen. Bitte beachten Sie die Einreichfrist bis 31. März 2017. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch/ipv oder unter Tel. 071 282 61 91.

Fusszeile