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Meldepflicht für Nutztiere
30. November 2016
Aus Tierseuchengründen ist jeder Tierhalter und jede Tierhalteriin meldepflichtig, der/die:
  • mind. ein Geflügel besitzt (Hühner, Fasane, Wachteln, Gänse, Enten, Schwäne, Strausse),
  • mind. ein Klauentier besitzt (Schweine, Rindvieh, Schafe, Ziegen),
  • mind. ein Huftier besitzt,
  • mind. ein Bienenvolk besitzt.
Wer dies über die landw. Strukturdatenerhebung noch nicht gemeldet hat, soll sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Au, Frontoffice, Tel. 071 747 02 10 oder E-Mail: info@au.ch melden. Eine lückenlose Datenbank ist sehr wichtig, da in einem Tierseuchenfall alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen angeschrieben werden, damit sie entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen können.

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