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Öffentliche Planauflage, Lärmsanierungsprojekt
16. November 2016
Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Kantonsstrassen Nr. 1 und 41, Au: Lärmsanierungsprojekt Au, Abschnitte 17.1 und 17.6 - B17.7.017.003. Vom Baudepartement genehmigt am 19. Oktober 2016. Die Pläne liegen vom 23. November bis 22. Dezember 2016 beim Bausekretariat der Gemeinde Au, Kirchweg 6, Au, Büro 5, öffentlich auf. Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist bei der Regierung des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dar tut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

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